Ein Umzug ist meist mit viel Zeit und oft auch mit Stress verbunden. Umzugsfirmen können Ihnen das Umzugsleben jedoch massiv erleichtern. Je nach Angebot habe Sie die Wahl zwischen einem einfachen Möbeltransport oder Sie können sogar all Ihre Habseligkeiten verpacken lassen und am neuen Domizil wieder auspacken und platzieren lassen. Egal für welches Angebot Sie sich entscheiden, Sie möchten auf jeden Fall, dass mit Ihrem Umzugsgut sorgfältig umgegangen wird. Das ist leider nicht immer der Fall.
Defekte Möbel oder verlorene Gegenstände
Aber was geschieht, wenn Sie in der neuen Wohnung plötzlich feststellen, dass der antike Sekretär einen neuen grossen Kratzer auf dem Lack aufweist? Wer muss dafür aufkommen? Oder Sie können die Schachtel mit den Wertsachen nicht mehr finden? Kann es sein, dass diese von der Umzugsfirma vergessen wurde? Was, wenn die Rechnung plötzlich um 50 % höher ist als die Offerte? Ist der Fall aussichtslos, wenn in den AGB steht, jede Haftung sei ausgeschlossen?
Rechtliche Situation
Wer haftet für was und wer muss was beweisen? Grundsätzlich haftet die Umzugsfirma für verursachte Schäden. Aber ganz so einfach ist es nicht. Beweisrechtlich müssen nämlich Sie den Schaden, die Schadenhöhe und die Mängelrüge beweisen. Umzugsfirmen können in ihren Verträgen zudem die fahrlässige Beschädigung und deren Haftung ausschliessen, was bedeutet, dass sie für diese Schäden nicht aufkommen muss. Für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz greift jedoch kein Ausschluss, auch wenn es in den AGB so steht. Unabhängig davon haftet die Umzugsfirma nur für den Zeitwert, der je nach Gegenstand, unterschiedlich lang ist.
Orion unterstützt Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Forderung, die durch einen misslungenen Umzug entstehen kann. Damit es gar nicht erst dazu kommt und ein Schaden ihres geliebten Radios unter Umständen nicht ersetzt wird, weil der Zeitwert erreicht ist, geben wir Ihnen folgende Tipps:
Tipps:
Achtung – bei einem Umzug nicht vergessen:
Bei einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse an diversen Stellen melden. Wenn Sie dies nicht tun, stehen Sie in der rechtlichen Verantwortung. Zum Beispiel müssen Sie Mahn- und Betreibungskosten bezahlen, wenn Sie dem Rechnungssteller Ihre Adresse nicht rechtzeitig mitgeteilt haben. Gerade auch im Zusammenhang mit einem Fahrzeug und einem Kantonswechsel sollten Sie Ihre Ummeldung rechtzeitig planen. Checklisten im Zusammenhang mit einem Umzug werden im Netz von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt. Hier unsere empfohlenen Links:
https://www.comparis.ch/immobilien/umzug/umzugscheckliste
https://www.homegate.ch/c/de/umziehen/umzugsplanung/checklisten-umzugsplanung
Wir wünschen Ihnen einen Konflikt- und Stressfreien Umzug.